Allgemeine Geschäftsbedingungen von Julia Reisen
1. Anwendbares Recht
Die nachfolgenden Bestimmungen der Firma Kris Reisen (nachfolgend „Reisevermittler“ genannt) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Kris Reisen zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrages. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler ein Reisevermittlungsvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages zustande. Die Firma Kris Reisen tritt daher ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge) und sonstige Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen) oder fremd veranstalteter Reisen auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (Veranstalter, Fluggesellschaft, Vermieter, Incoming-Agentur) zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen erfolgen. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelnden Leistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart- dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmen (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
2. Vertragsabschluss, Geltungsbereich, Mitreisende
2.1 Der Auftrag an den Reisevermittler, eine Beförderung oder eine sonstige touristische (Einzel)-Leistung zu recherchieren und zu buchen, kann handschriftlich (auch per E-Mail oder Webseite) oder mündlich (auch fernmündlich) erfolgen. Mit der Annahme der schriftlichen oder mündlich getätigten Buchung durch den Reisevermittler kommt zwischen den Kunden und dem Reisevermittler ein Vermittlungsvertrag zustande.
2.2 Der Kunde hat für alle Vertragverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt wie für seine eigenen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Übrigen auch für alle angemeldeten Teilnehmer einer Reise.
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3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Abweichungen, Änderungen
3.1 Die vertragliche Pflicht des Reisevermittlers besteht in der ordnungsgemäßen und gründlichen Preisrecherche sowie die nachfolgende Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen.
3.2 Der Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es dem Reisevermittler nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Der Reisevermittler hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht. Dem Reisevermittler sind aus wichtigen Gründen vorbehalten: Änderung der Flugstreckenführung, Umwandlung von Non-Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Anschlussflüge oder umgekehrt, Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- und Ankunftsflughäfen, Wechsel von Fluggesellschaften sowie andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen, vorausgesetzt, diese Abweichungen und Änderungen sind unter Berücksichtigung der Interessen des Reisevermittlers für den Kunden zumutbar.
3.3 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
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4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, Impfungen, Sorge-erklärungen, Reiserücktrittskostenversicherung
4.1 Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden und Mitreisenden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
4.2 Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind. Ohne Auftragserteilung ist der Reisende und dessen Mitreisende für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie z.B. Pass-, Liefer-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, Arbeitsvisa, Geschäftsreisevisa, Vorschriften für kurzfristige Arbeitsaufnahmen (insbesondere bei Monteuren), Sorgeerklärungen bei Minderjährigen, Impfungen o.ä. selbst verantwortlich. Dies gilt gleichermaßen bei Wiederholungsreisen.
4.3 Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht.
4.4 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämtern.
4.5 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die infolge Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. Der Reisevermittler haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstaltern mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reisevermittler die Verzögerung zu vertreten hat.
4.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften, sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.
4.7 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
4.8 Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
4.9 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
4.10 Gibt der Kunde oder ein Mitreisender bei Buchung/Auftragserteilung die Nationalität- auch ungefragt- nicht/ nicht eindeutig und/oder unrichtig an, so sind diese für die jeweils geltenden Zoll-, Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Devise- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Die Angaben des Reisevermittlers sind in diesen Fällen unverbindlich.
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5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften
5.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.
5.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
5.3 Im Rahmen seiner Doppelstellung hat der Reisevermittler sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
5.4 Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. In Bezug auf eine etwaige Haftung des Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten gilt Ziffer 6.2.
5.5 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisevermittler kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann der Reisevermittler hierfür die von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte einziehen, sowie zusätzlich die hierbei anfallenden Storno- und Bearbeitungsgebühren. Die Bearbeitungsgebühren sind in Ziffer 10 näher geregelt. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme zieht der Reisevermittler die von der Fluggesellschaft hierfür geforderten Entgelte ein.
5.6 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.
5.7 Der Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
5.8 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und - soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar- unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
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6. Haftung der Firma Kris Reisen als Vermittler, Haftungsbeschränkung
6.1 Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger gegenüber dem Reisevermittler, sie stellen keine eigene Zusicherung von Kris Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet der Reisevermittler nicht für die Leistungserbringung durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
6.2 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisevermittlers oder Ansprüche des Kunden bzw. dessen Mitreisende aus Schäden an Leib-, Leben und Körper betrifft. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er beschränkt: Die Haftung besteht nur im Rahmen der durch den Reisevermittler abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung und nur insoweit, als eine Haftung des Erfüllungsgehilfen nicht durch eine entsprechende Versicherung des Erfüllungsgehilfen gedeckt ist.
6.3 Ausdrücklich wird die Haftung für jegliche Ansprüche - ganz gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, für Schäden und Folgeschäden, die durch die Post, Waren oder etwaige Fluggesellschaften im In- und Ausland verursacht werden bzw. zu vertreten sind (z.B. Flugstreichungen, Verspätungen, Verlust von Postsendungen, Streik).
6.4 Der Reisevermittler haftet ebenfalls nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang beantragter Visa durch die jeweilige ausländische Vertretung, wenn der Kunde den Reisevermittler mit der Beschaffung der Visa beauftragt hat, es sei denn, die Verzögerung ist durch den Reisevermittler zu vertreten. Er haftet ebenfalls nicht für unvollständige Angaben in den Unterlagen, die durch den Kunden übergeben bzw. nach Prüfung durch diesen zu verantworten sind.
6.5 Im Verhältnis zu anderen Reisevermittlern bzw. Reisebüros ist eine Haftung des Reisevermittlers –egal aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder Arglist beruhen oder Ansprüche, die auf Leib-, Leben oder Körperschäden beruhen.
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7. Preise, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen, Verzug, Aufrechnung
7.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen) erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Über die separat geltenden Zahlungsbedingungen der Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaften hinaus gelten nachfolgende Bedingungen des Reiseveranstalters:
7.2 Die Kosten für Nebenleistungen (Versand, Transport, Boten, Telefon, u.ä), Fremdleistungen sowie die Gebührenleistungen der ausländischen Vertretungen und in- und/oder ausländischen Behörden sind in den Tarifen nicht enthalten.
7.3 Eine Zahlungspflicht des Kunden besteht auch dann, wenn seitens der ausländischen Vertretungen einem Visum- oder Passantrag nicht oder nicht rechtzeitig entsprochen wurde.
7.4 Der Preis für die Dienstleistung und die verauslagten Kosten für Nebenleistungen gemäß Ziff. 7. 2 wird dem Kunden in der Regel vor der Rücksendung des/der Reisepasses/-pässe in Rechnung gestellt.
7.5 Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung fällig. Bei Forderungen, die seitens eines Leistungsträgers gegenüber dem Reisevermittler sofort fällig sind, besteht auch im Verhältnis zum Kunden sofortige Fälligkeit. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Buchungen der sog. Low- cost- Airlines, kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei allen durch den Reisevermittler vermittelten oder veranstalteten Reisen und Reisenleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.
7.6 Bei verspätetem bzw. unvollständigem Zahlungseingang behält sich der Reisevermittler das Recht vor, die Reise nach entsprechend vorausgegangener, erfolgloser Nachfristsetzung (§ 323 BGB) kostenpflichtig zu stornieren.
7.7 Gegen Ansprüche des Reisevermittlers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel besteht. ________________________________________
8. Webbuchungen über Internetbuchungs- maschinen, Haftungsausschluss gegenüber Geschäftskunden/Reisebüros
Sofern der Reisevermittler Geschäftskunden (Unternehmer gem. § 14 BGB, Firmen und deren Mitarbeiter) /anderen Reisebüros eine Internetbuchungsmaschine (sog. IBE) zum Zwecke von Onlinebuchungen über einen Login und ein entsprechendes Passwort zur Verfügung stellt, über welche diese eigens Buchungen vornehmen, haftet der Geschäftskunde/das Reisebüro eigens für die Richtigkeit der Buchungen, wie z.B. Flug-, Bahnbuchungen, Hotelübernachtungen und/oder Mietwagenanmietungen, sowie für verspätete oder versäumte Umbuchungen und/oder dessen unentschuldigter Absage von Hotelzimmerreservierungen und für verspätete Stornierungen. Der Geschäftskunde/das Reisebüro schließt bei diesen Buchungen jeweils einen direkten Vertrag mit dem Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft). Eine Haftung des Reisevermittlers ist insoweit ausgeschlossen.
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9. Währungsparitäten, Ticket-/Reiseunterlagenversand, Verlustrisiko, Ersatzticket
9.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, auch bereits bestätigte und/oder bezahlte Preise für Reiseleistungen zu ändern, wenn sich Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der Fluggesellschaften- insbesondere wegen veränderter Flughafensteuern und/oder Sicherheitsgebühren - oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die der Reisevermittler nicht zu vertreten hat oder behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife geändert werden.
Sofern in den Bestimmungen für den Kunden ersichtlich ist, dass der Tarif nur als Partnertarif, nur mit einem bestimmten Wohnort, einer bestimmten Nationalität oder als Anschlussflug an einen bestimmten Langstreckenflug gültig ist, ist der Kunde verpflichtet den für Ihn oder für seine Mitreisenden tarifrechtlich gültigen Preis vollständig zu übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen daraufhin selbst zu überprüfen.
9.2 Der Versand der Reiseunterlagen, Pässe, Flugtickets, Visa o.ä. erfolgt auf Gefahr des Kunden per einfachem Schreiben auf dem Postweg. Eine Versendung per Einschreiben oder versichertem Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und bei vollständiger Kosten- und Gefahrtragung des Kunden.
9.3 Sollten im Falle des Verlustes des Flugtickets oder der erforderlichen Reiseunterlagen seitens des Kunden oder dessen Mitreisenden dem Reisevermittler Kosten für eine Ausstellung eines Ersatztickets oder Neuausstellung entstehen, so hat der Kunde den Reisevermittler hiervon freizustellen.
10. Kosten für Bearbeitung, Umbuchung, Stornierung
10.1 Bearbeitungsgebühr
Der Reisevermittler erhebt eine Buchungsgebühr von 26 ˆ pro Person. Diese Gebühr ist zur Abdeckung der umsatzunabhängigen Kosten bestimmt. Bei erfolgter Buchung wird die Bearbeitungsgebühr auf den Reisepreis angerechnet. Das darüber hinausgehende Vermittlungsentgelt, das der Reisevermittler für die Buchung erhält, ist im Preis der vermittelnden Leistungen inbegriffen.
10.2 Umbuchung/Stornierung, Umbuchung wegen höherer Gewalt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern teilweise Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden. (Bitte informieren Sie sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger). Im Fall der Umbuchung und/oder Stornierung bleibt der Anspruch des Reisevermittlers auf Ersatz entstandener Aufwendungen und der entgangenen Vermittlungsgebühr erhalten.
Auch die in Ziffer 10.1 bezeichnete Bearbeitungsgebühr wird bei Umbuchungen und/oder Stornierungen erhoben. Dies gilt auch in den Fällen, in denen aufgrund von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unwetter, Erdbeben, Krieg, Unruhe, Terrorismus, Streik, Unruhen, o.ä.) der Reiseveranstalter/ die Fluggesellschaft eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit einräumt. Der Reisevermittler behält sich vor, dem Kunden alle dem Reisevermittler aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich der vorgenannten Bearbeitungsgebühr und Aufwendungsersatz in Rechnung zu stellen.
10.3 Dem Kunden bleibt hinsichtlich der Ziffer 10 der Nachweis unbenommen, dass dem Reisevermittler kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10.4 Der Rücktritt kann nur schriftlich (auch per E-Mail) mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Für einen Neuabschluss entsteht ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision es sei denn, dass der Reisevermittler oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten hat. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.
11. Reiseunterlagen
11.1 Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigung, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Voucher, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler über dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde diese Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich eines hieraus dem Kunden entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt vollständig, wenn die in Ziff. 11. 1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren. Auf Ziffer 6.4 wird verwiesen.
12. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegenüber dem Reisevermittler an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandten, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrages im Zusammenhang damit auch aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
13. Flugzeiten
Soweit der Reisevermittler vor Ausstellung/ Übersendung des Flugtickets die Flugzeit bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Verspätungen und Verzögerungen bzw. Änderungen haftet der Reisevermittler nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden eben dieses zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
14. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Reisevermittler
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung des Reisevermittlers hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
14.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen den Reisevermittler begründenden Umstände Kenntnis erlangt.
14.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.
14.4 Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.
15. Verjährung
15.1 Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.
15.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen den Reisevermittler begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reisevermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
16.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart.
16.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
17. Unwirksamkeit von Reisebedingungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Julia Reisen Einzelfirma
Landgrabenstraße 32, 90443 Nürnberg
Tel: 0911-211 01 50
Fax: 0911-211 01 51
juliareisen@t-online.de
Geschäftsführerin: Julia Furman
Weitere Informationen zur verantwortlichen Stelle entnehmen Sie bitte dem Impressum unserer Homepage.
Die nachfolgenden Bestimmungen der Firma Kris Reisen (nachfolgend „Reisevermittler“ genannt) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Kris Reisen zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrages. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler ein Reisevermittlungsvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages zustande. Die Firma Kris Reisen tritt daher ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge) und sonstige Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen) oder fremd veranstalteter Reisen auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (Veranstalter, Fluggesellschaft, Vermieter, Incoming-Agentur) zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen erfolgen. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelnden Leistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart- dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmen (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
2. Vertragsabschluss, Geltungsbereich, Mitreisende
2.1 Der Auftrag an den Reisevermittler, eine Beförderung oder eine sonstige touristische (Einzel)-Leistung zu recherchieren und zu buchen, kann handschriftlich (auch per E-Mail oder Webseite) oder mündlich (auch fernmündlich) erfolgen. Mit der Annahme der schriftlichen oder mündlich getätigten Buchung durch den Reisevermittler kommt zwischen den Kunden und dem Reisevermittler ein Vermittlungsvertrag zustande.
2.2 Der Kunde hat für alle Vertragverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt wie für seine eigenen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Übrigen auch für alle angemeldeten Teilnehmer einer Reise.
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3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Abweichungen, Änderungen
3.1 Die vertragliche Pflicht des Reisevermittlers besteht in der ordnungsgemäßen und gründlichen Preisrecherche sowie die nachfolgende Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen.
3.2 Der Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es dem Reisevermittler nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Der Reisevermittler hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht. Dem Reisevermittler sind aus wichtigen Gründen vorbehalten: Änderung der Flugstreckenführung, Umwandlung von Non-Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Anschlussflüge oder umgekehrt, Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- und Ankunftsflughäfen, Wechsel von Fluggesellschaften sowie andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen, vorausgesetzt, diese Abweichungen und Änderungen sind unter Berücksichtigung der Interessen des Reisevermittlers für den Kunden zumutbar.
3.3 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
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4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, Impfungen, Sorge-erklärungen, Reiserücktrittskostenversicherung
4.1 Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden und Mitreisenden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
4.2 Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind. Ohne Auftragserteilung ist der Reisende und dessen Mitreisende für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie z.B. Pass-, Liefer-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, Arbeitsvisa, Geschäftsreisevisa, Vorschriften für kurzfristige Arbeitsaufnahmen (insbesondere bei Monteuren), Sorgeerklärungen bei Minderjährigen, Impfungen o.ä. selbst verantwortlich. Dies gilt gleichermaßen bei Wiederholungsreisen.
4.3 Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht.
4.4 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämtern.
4.5 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die infolge Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. Der Reisevermittler haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstaltern mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reisevermittler die Verzögerung zu vertreten hat.
4.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften, sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.
4.7 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
4.8 Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
4.9 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
4.10 Gibt der Kunde oder ein Mitreisender bei Buchung/Auftragserteilung die Nationalität- auch ungefragt- nicht/ nicht eindeutig und/oder unrichtig an, so sind diese für die jeweils geltenden Zoll-, Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Devise- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Die Angaben des Reisevermittlers sind in diesen Fällen unverbindlich.
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5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften
5.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.
5.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
5.3 Im Rahmen seiner Doppelstellung hat der Reisevermittler sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
5.4 Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. In Bezug auf eine etwaige Haftung des Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten gilt Ziffer 6.2.
5.5 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisevermittler kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann der Reisevermittler hierfür die von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte einziehen, sowie zusätzlich die hierbei anfallenden Storno- und Bearbeitungsgebühren. Die Bearbeitungsgebühren sind in Ziffer 10 näher geregelt. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme zieht der Reisevermittler die von der Fluggesellschaft hierfür geforderten Entgelte ein.
5.6 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.
5.7 Der Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
5.8 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und - soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar- unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
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6. Haftung der Firma Kris Reisen als Vermittler, Haftungsbeschränkung
6.1 Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger gegenüber dem Reisevermittler, sie stellen keine eigene Zusicherung von Kris Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet der Reisevermittler nicht für die Leistungserbringung durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
6.2 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisevermittlers oder Ansprüche des Kunden bzw. dessen Mitreisende aus Schäden an Leib-, Leben und Körper betrifft. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er beschränkt: Die Haftung besteht nur im Rahmen der durch den Reisevermittler abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung und nur insoweit, als eine Haftung des Erfüllungsgehilfen nicht durch eine entsprechende Versicherung des Erfüllungsgehilfen gedeckt ist.
6.3 Ausdrücklich wird die Haftung für jegliche Ansprüche - ganz gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, für Schäden und Folgeschäden, die durch die Post, Waren oder etwaige Fluggesellschaften im In- und Ausland verursacht werden bzw. zu vertreten sind (z.B. Flugstreichungen, Verspätungen, Verlust von Postsendungen, Streik).
6.4 Der Reisevermittler haftet ebenfalls nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang beantragter Visa durch die jeweilige ausländische Vertretung, wenn der Kunde den Reisevermittler mit der Beschaffung der Visa beauftragt hat, es sei denn, die Verzögerung ist durch den Reisevermittler zu vertreten. Er haftet ebenfalls nicht für unvollständige Angaben in den Unterlagen, die durch den Kunden übergeben bzw. nach Prüfung durch diesen zu verantworten sind.
6.5 Im Verhältnis zu anderen Reisevermittlern bzw. Reisebüros ist eine Haftung des Reisevermittlers –egal aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder Arglist beruhen oder Ansprüche, die auf Leib-, Leben oder Körperschäden beruhen.
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7. Preise, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen, Verzug, Aufrechnung
7.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen) erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Über die separat geltenden Zahlungsbedingungen der Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaften hinaus gelten nachfolgende Bedingungen des Reiseveranstalters:
7.2 Die Kosten für Nebenleistungen (Versand, Transport, Boten, Telefon, u.ä), Fremdleistungen sowie die Gebührenleistungen der ausländischen Vertretungen und in- und/oder ausländischen Behörden sind in den Tarifen nicht enthalten.
7.3 Eine Zahlungspflicht des Kunden besteht auch dann, wenn seitens der ausländischen Vertretungen einem Visum- oder Passantrag nicht oder nicht rechtzeitig entsprochen wurde.
7.4 Der Preis für die Dienstleistung und die verauslagten Kosten für Nebenleistungen gemäß Ziff. 7. 2 wird dem Kunden in der Regel vor der Rücksendung des/der Reisepasses/-pässe in Rechnung gestellt.
7.5 Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung fällig. Bei Forderungen, die seitens eines Leistungsträgers gegenüber dem Reisevermittler sofort fällig sind, besteht auch im Verhältnis zum Kunden sofortige Fälligkeit. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Buchungen der sog. Low- cost- Airlines, kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei allen durch den Reisevermittler vermittelten oder veranstalteten Reisen und Reisenleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.
7.6 Bei verspätetem bzw. unvollständigem Zahlungseingang behält sich der Reisevermittler das Recht vor, die Reise nach entsprechend vorausgegangener, erfolgloser Nachfristsetzung (§ 323 BGB) kostenpflichtig zu stornieren.
7.7 Gegen Ansprüche des Reisevermittlers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel besteht. ________________________________________
8. Webbuchungen über Internetbuchungs- maschinen, Haftungsausschluss gegenüber Geschäftskunden/Reisebüros
Sofern der Reisevermittler Geschäftskunden (Unternehmer gem. § 14 BGB, Firmen und deren Mitarbeiter) /anderen Reisebüros eine Internetbuchungsmaschine (sog. IBE) zum Zwecke von Onlinebuchungen über einen Login und ein entsprechendes Passwort zur Verfügung stellt, über welche diese eigens Buchungen vornehmen, haftet der Geschäftskunde/das Reisebüro eigens für die Richtigkeit der Buchungen, wie z.B. Flug-, Bahnbuchungen, Hotelübernachtungen und/oder Mietwagenanmietungen, sowie für verspätete oder versäumte Umbuchungen und/oder dessen unentschuldigter Absage von Hotelzimmerreservierungen und für verspätete Stornierungen. Der Geschäftskunde/das Reisebüro schließt bei diesen Buchungen jeweils einen direkten Vertrag mit dem Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft). Eine Haftung des Reisevermittlers ist insoweit ausgeschlossen.
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9. Währungsparitäten, Ticket-/Reiseunterlagenversand, Verlustrisiko, Ersatzticket
9.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, auch bereits bestätigte und/oder bezahlte Preise für Reiseleistungen zu ändern, wenn sich Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der Fluggesellschaften- insbesondere wegen veränderter Flughafensteuern und/oder Sicherheitsgebühren - oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die der Reisevermittler nicht zu vertreten hat oder behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife geändert werden.
Sofern in den Bestimmungen für den Kunden ersichtlich ist, dass der Tarif nur als Partnertarif, nur mit einem bestimmten Wohnort, einer bestimmten Nationalität oder als Anschlussflug an einen bestimmten Langstreckenflug gültig ist, ist der Kunde verpflichtet den für Ihn oder für seine Mitreisenden tarifrechtlich gültigen Preis vollständig zu übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen daraufhin selbst zu überprüfen.
9.2 Der Versand der Reiseunterlagen, Pässe, Flugtickets, Visa o.ä. erfolgt auf Gefahr des Kunden per einfachem Schreiben auf dem Postweg. Eine Versendung per Einschreiben oder versichertem Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und bei vollständiger Kosten- und Gefahrtragung des Kunden.
9.3 Sollten im Falle des Verlustes des Flugtickets oder der erforderlichen Reiseunterlagen seitens des Kunden oder dessen Mitreisenden dem Reisevermittler Kosten für eine Ausstellung eines Ersatztickets oder Neuausstellung entstehen, so hat der Kunde den Reisevermittler hiervon freizustellen.
10. Kosten für Bearbeitung, Umbuchung, Stornierung
10.1 Bearbeitungsgebühr
Der Reisevermittler erhebt eine Buchungsgebühr von 26 ˆ pro Person. Diese Gebühr ist zur Abdeckung der umsatzunabhängigen Kosten bestimmt. Bei erfolgter Buchung wird die Bearbeitungsgebühr auf den Reisepreis angerechnet. Das darüber hinausgehende Vermittlungsentgelt, das der Reisevermittler für die Buchung erhält, ist im Preis der vermittelnden Leistungen inbegriffen.
10.2 Umbuchung/Stornierung, Umbuchung wegen höherer Gewalt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern teilweise Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden. (Bitte informieren Sie sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger). Im Fall der Umbuchung und/oder Stornierung bleibt der Anspruch des Reisevermittlers auf Ersatz entstandener Aufwendungen und der entgangenen Vermittlungsgebühr erhalten.
Auch die in Ziffer 10.1 bezeichnete Bearbeitungsgebühr wird bei Umbuchungen und/oder Stornierungen erhoben. Dies gilt auch in den Fällen, in denen aufgrund von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unwetter, Erdbeben, Krieg, Unruhe, Terrorismus, Streik, Unruhen, o.ä.) der Reiseveranstalter/ die Fluggesellschaft eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit einräumt. Der Reisevermittler behält sich vor, dem Kunden alle dem Reisevermittler aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich der vorgenannten Bearbeitungsgebühr und Aufwendungsersatz in Rechnung zu stellen.
10.3 Dem Kunden bleibt hinsichtlich der Ziffer 10 der Nachweis unbenommen, dass dem Reisevermittler kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10.4 Der Rücktritt kann nur schriftlich (auch per E-Mail) mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Für einen Neuabschluss entsteht ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision es sei denn, dass der Reisevermittler oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten hat. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.
11. Reiseunterlagen
11.1 Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigung, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Voucher, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler über dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde diese Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich eines hieraus dem Kunden entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt vollständig, wenn die in Ziff. 11. 1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren. Auf Ziffer 6.4 wird verwiesen.
12. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegenüber dem Reisevermittler an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandten, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrages im Zusammenhang damit auch aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
13. Flugzeiten
Soweit der Reisevermittler vor Ausstellung/ Übersendung des Flugtickets die Flugzeit bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Verspätungen und Verzögerungen bzw. Änderungen haftet der Reisevermittler nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden eben dieses zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
14. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Reisevermittler
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung des Reisevermittlers hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
14.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen den Reisevermittler begründenden Umstände Kenntnis erlangt.
14.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.
14.4 Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.
15. Verjährung
15.1 Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.
15.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen den Reisevermittler begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reisevermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
16.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart.
16.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
17. Unwirksamkeit von Reisebedingungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Julia Reisen Einzelfirma
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Geschäftsführerin: Julia Furman
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